"Psychotherapeutische Sprechstunden"

Als "Psychotherapeutische Sprechstunden" gelten ab dem 1. April 2017
erste psychotherapeutische Beratungen für Personen, die Psychotherapie mit einer Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen suchen;
d.h. wenn Personen in Monaten vorher noch keine psychotherapeutische Sprechstunden in anderen Psychotherapie-Praxen aufgesucht haben oder nicht aus einer stationären Psychotherapie in einer Klinik mit der Empfehlung zu weiterer ambulanter Psychotherapie entlassen sind.

Nachfolgende Erläuterungen ergänzen die Informationen zur Erstberatung.

Eine Erstberatung als Psychotherapeutische Sprechstunde biete ich in Westenholz
für Personen, die im Umkreis von 15 km um Westenholz wohnen,
nach telefonischer Vereinbarung (Telefonzeit: montags - mittwochs von 12 - 13 Uhr)
jeweils mittwochs um 9 h, 10 h, 11 h oder 13 h an,
meist in von 4 Wochen nach dem ersten Telefonat mit der Hilfe suchenden Person.