Psychologischer Psychotherapeut

Der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" ist durch das seit dem 1.1.1999 gültige Psychotherapeutengesetz geschützt
und darf nur von Personen mit entsprechender berufsrechtlicher Approbation geführt werden.

Ich bin im Sinne des Gesetzes als Psychologischer Psychotherapeut vom Land Hessen seit dem 1.1.1999 anerkannt.
Ich war von 1999 bis Juni 2010 Mitglied der Psychotherapeutenkammer in Hessen
und in dieser Zeit zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zugelassen.
Ich bin seit Januar 2010 Mitglied der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

Kostenerstattungen für Psychotherapien bei mir sind bei privaten Krankenversicherungen möglich.
Solche Kostenerstattungen sind auch in Ausnahmefällen bei gesetzlichen Krankenkassen möglich,
wenn ärztlicherseits eine Notwendigkeit bescheinigt wird und
wenn nachweislich kein Platz bei kassenärztlich zugelassenen TherapeutInnen mit einer Wegezeit bis zu 30 Minuten im Laufe von 3 Monaten zur Verfügung steht.